Mild Hybrid, Vollhybrid und Plug-in-Hybrid werden für die Kfz-Steuer nicht wie reine Elektroautos behandelt. Entscheidend sind Hubraum und CO₂ des Verbrennungsmotors sowie die Erstzulassung.
Stand: August 2026
Auf einen Blick
- Keine automatische Elektro-Steuerbefreiung für Hybride
- Benzin- oder Diesel-Formel je nach Motor
- Niedriger CO₂-Wert (oft bei PHEV) senkt den CO₂-Anteil, ersetzt Hubraum aber nicht
Mild, Voll und Plug-in
Alle drei Typen nutzen einen Verbrennungsmotor. Für die Steuerformel zählt dieser Motor (Fremd- oder Selbstzündung) plus der dokumentierte CO₂-Wert – nicht der Marketingbegriff „Hybrid“.
Beispiel (fiktiv)
PHEV Benzin, EZ 20.04.2021, 1.395 cm³, 38 g/km: Jahressteuer 28 € (CO₂-Anteil oft 0 € unter/bei 95 g, Hubraum bleibt).
Häufige Irrtümer
- „Hybrid = steuerfrei“ – falsch für die §‑3d-Befreiung
- „Modellname genügt“ – falsch, Motorvarianten unterscheiden sich
- „Nur kWh-Angabe“ – Hubraum und CO₂ fehlen dann
Offizielle Quellen (Stand: August 2026)
Die Inhalte und Berechnung dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage und der Steuerbescheid der zuständigen Zollverwaltung.
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Häufige Fragen
Wie wird die Kfz-Steuer bei Hybrid berechnet?
Wie beim darunterliegenden Benzin- oder Dieselmotor: Hubraum + CO₂ nach EZ-Zeitraum.
Ist Plug-in-Hybrid steuerfrei?
Nein. § 3d gilt für reine Elektrofahrzeuge.
Reicht Toyota/Kia/Ford Modellname?
Nein. Generation, Motor und CO₂ entscheiden – bitte Fahrzeugschein nutzen.
Mild Hybrid anders als PHEV?
Beide ohne Elektro-Befreiung; der CO₂-Wert kann stark differieren.
Welche Angaben brauche ich?
Erstzulassung, Hubraum, CO₂, Antriebsart (Benzin-/Diesel-Hybrid bzw. PHEV).
Wo rechne ich?
Im Kfz-Steuer-Rechner mit den Hybrid-Optionen.
Gilt das für alle Länder?
Nein, nur deutsche Kraftfahrzeugsteuer nach KraftStG.
