Kfz-Steuer im Fahrzeugschein: Welche Angaben werden benötigt?

Für die Kfz-Steuer-Berechnung brauchen Sie keine HSN/TSN-Datenbank, sondern die richtigen Felder aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Stand: August 2026

Auf einen Blick

  • Erstzulassung: Feld B
  • Hubraum: Feld P.1
  • CO₂: Feld V.7
  • Zulässiges Gesamtgewicht: Feld F.1 (Elektro nach Befreiung)

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Benötigte Angaben

B – Datum der Erstzulassung
Startpunkt für Zeitraum, CO₂-Schwelle und Elektro-Befreiung.
P.1 – Hubraum (cm³)
Basis für den Hubraum-Anteil.
V.7 – CO₂ (g/km)
Basis für den CO₂-Anteil (WLTP/NEDC laut Dokumentenangabe).
Antriebsart
Benzin, Diesel, Hybrid-Variante oder reines Elektrofahrzeug.
F.1 – zulässiges Gesamtgewicht
Nur nötig für reine Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Befreiung.
B P.1 V.7 F.1

Fehlende oder abweichende Werte

Wenn Angaben fehlen oder unklar sind: Zulassungsbescheinigung prüfen, ggf. CoC/Herstellerunterlagen hinzuziehen und im Zweifel den offiziellen BMF-Rechner bzw. die Zollverwaltung nutzen. Keine Schätzwerte eingeben.

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Die Inhalte und Berechnung dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage und der Steuerbescheid der zuständigen Zollverwaltung.

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Häufige Fragen

Welche Angaben brauche ich für den Kfz-Steuer-Rechner?

Erstzulassung (B), Hubraum (P.1), CO₂ (V.7) und Antriebsart; bei E-Auto nach Befreiung zusätzlich F.1.

Wo finde ich Hubraum und CO₂?

In der Zulassungsbescheinigung Teil I: P.1 und V.7.

Was ist Feld B?

Datum der erstmaligen Zulassung.

Brauche ich HSN/TSN?

Für diesen Rechner nicht – er rechnet mit den direkten Fahrzeugdaten.

WLTP oder NEDC?

Maßgeblich ist der im Dokument ausgewiesene CO₂-Wert; die Rechtsgrundlage verweist auf die jeweils geltenden EU-Vorschriften.

Was tun bei fehlendem V.7?

Keine Schätzung. Dokumente prüfen oder Zoll/BMF-Weg nutzen.

Ist das Schema ein amtliches Formular?

Nein, nur eine vereinfachte Orientierungshilfe.

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