Für die Kfz-Steuer-Berechnung brauchen Sie keine HSN/TSN-Datenbank, sondern die richtigen Felder aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Stand: August 2026
Auf einen Blick
- Erstzulassung: Feld B
- Hubraum: Feld P.1
- CO₂: Feld V.7
- Zulässiges Gesamtgewicht: Feld F.1 (Elektro nach Befreiung)
Benötigte Angaben
Startpunkt für Zeitraum, CO₂-Schwelle und Elektro-Befreiung.
Basis für den Hubraum-Anteil.
Basis für den CO₂-Anteil (WLTP/NEDC laut Dokumentenangabe).
Benzin, Diesel, Hybrid-Variante oder reines Elektrofahrzeug.
Nur nötig für reine Elektrofahrzeuge nach Ablauf der Befreiung.
Fehlende oder abweichende Werte
Wenn Angaben fehlen oder unklar sind: Zulassungsbescheinigung prüfen, ggf. CoC/Herstellerunterlagen hinzuziehen und im Zweifel den offiziellen BMF-Rechner bzw. die Zollverwaltung nutzen. Keine Schätzwerte eingeben.
Offizielle Quellen (Stand: August 2026)
Die Inhalte und Berechnung dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage und der Steuerbescheid der zuständigen Zollverwaltung.
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Häufige Fragen
Welche Angaben brauche ich für den Kfz-Steuer-Rechner?
Erstzulassung (B), Hubraum (P.1), CO₂ (V.7) und Antriebsart; bei E-Auto nach Befreiung zusätzlich F.1.
Wo finde ich Hubraum und CO₂?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I: P.1 und V.7.
Was ist Feld B?
Datum der erstmaligen Zulassung.
Brauche ich HSN/TSN?
Für diesen Rechner nicht – er rechnet mit den direkten Fahrzeugdaten.
WLTP oder NEDC?
Maßgeblich ist der im Dokument ausgewiesene CO₂-Wert; die Rechtsgrundlage verweist auf die jeweils geltenden EU-Vorschriften.
Was tun bei fehlendem V.7?
Keine Schätzung. Dokumente prüfen oder Zoll/BMF-Weg nutzen.
Ist das Schema ein amtliches Formular?
Nein, nur eine vereinfachte Orientierungshilfe.
