Kfz-Steuer für Hybrid und Plug-in-Hybrid berechnen

Mild Hybrid, Vollhybrid und Plug-in-Hybrid werden für die Kfz-Steuer nicht wie reine Elektroautos behandelt. Entscheidend sind Hubraum und CO₂ des Verbrennungsmotors sowie die Erstzulassung.

Stand: August 2026

Auf einen Blick

  • Keine automatische Elektro-Steuerbefreiung für Hybride
  • Benzin- oder Diesel-Formel je nach Motor
  • Niedriger CO₂-Wert (oft bei PHEV) senkt den CO₂-Anteil, ersetzt Hubraum aber nicht

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Mild, Voll und Plug-in

Alle drei Typen nutzen einen Verbrennungsmotor. Für die Steuerformel zählt dieser Motor (Fremd- oder Selbstzündung) plus der dokumentierte CO₂-Wert – nicht der Marketingbegriff „Hybrid“.

Beispiel (fiktiv)

PHEV Benzin, EZ 20.04.2021, 1.395 cm³, 38 g/km: Jahressteuer 28 € (CO₂-Anteil oft 0 € unter/bei 95 g, Hubraum bleibt).

Häufige Irrtümer

  • „Hybrid = steuerfrei“ – falsch für die §‑3d-Befreiung
  • „Modellname genügt“ – falsch, Motorvarianten unterscheiden sich
  • „Nur kWh-Angabe“ – Hubraum und CO₂ fehlen dann

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Die Inhalte und Berechnung dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage und der Steuerbescheid der zuständigen Zollverwaltung.

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Häufige Fragen

Wie wird die Kfz-Steuer bei Hybrid berechnet?

Wie beim darunterliegenden Benzin- oder Dieselmotor: Hubraum + CO₂ nach EZ-Zeitraum.

Ist Plug-in-Hybrid steuerfrei?

Nein. § 3d gilt für reine Elektrofahrzeuge.

Reicht Toyota/Kia/Ford Modellname?

Nein. Generation, Motor und CO₂ entscheiden – bitte Fahrzeugschein nutzen.

Mild Hybrid anders als PHEV?

Beide ohne Elektro-Befreiung; der CO₂-Wert kann stark differieren.

Welche Angaben brauche ich?

Erstzulassung, Hubraum, CO₂, Antriebsart (Benzin-/Diesel-Hybrid bzw. PHEV).

Wo rechne ich?

Im Kfz-Steuer-Rechner mit den Hybrid-Optionen.

Gilt das für alle Länder?

Nein, nur deutsche Kraftfahrzeugsteuer nach KraftStG.

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