Beim Auto ummelden (Halterwechsel oder Adressänderung) richten sich behördliche Gebühren nach GebOSt-Nummern — abhängig von Bezirk und Kennzeichenbeibehaltung.
Halterwechsel im gleichen Bezirk
Mit Kennzeichenbeibehaltung ist GebOSt 221.8 (24,20 €) bzw. internetbasiert 221.8.1 (10,40 €) typisch. Mit neuem Kennzeichen 221.10 / 221.10.1.
Wohnsitzwechsel in einen anderen Bezirk
Mit Kennzeichenbeibehaltung 221.9 / 221.9.1; mit neuem Kennzeichen 221.2 / 221.2.1.
Unterlagen in Kürze
Ausweis, Zulassungsbescheinigungen, eVB und je nach Fall weitere Nachweise. Verbindlich ist die Liste der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen
Was kostet Ummelden?
Je nach Fall unterschiedliche GebOSt-Sätze plus variable Kosten.
Kann ich das Kennzeichen behalten?
Oft möglich, aber nicht in jedem Szenario automatisch.
Online ummelden?
Wenn Voraussetzungen passen — siehe Online-Ummeldung und i-Kfz.
Ist Umzug dasselbe wie Halterwechsel?
Nein. Adress- und Halterwechsel nutzen unterschiedliche Gebührenpfade.
Brauche ich neue Schilder?
Nur wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird.
Wo schätze ich Kosten?
Im Zulassungskosten-Rechner.
Verbindliche Auskunft?
Nur bei der Zulassungsstelle.
Stand: August 2026
