Rechner · Reifen

Reifenrechner: Reifengrößen und Abrollumfang vergleichen

Alte und neue Reifengröße geometrisch vergleichen — Durchmesser, Abrollumfang und theoretische Tachoabweichung am Beispiel. Optional: Felgenbreite und Einpresstiefe.

Direkte Antwort

Der Reifenrechner berechnet aus Nennmaßen Flankenhöhe, Raddurchmesser und Abrollumfang und vergleicht zwei Größen. Er eignet sich nicht als Zulassungsentscheidung, Passungsfreigabe oder Rechtsberatung. Ein berechneter Prozentwert bedeutet nicht, dass eine Größe „erlaubt“ oder „ohne Eintragung fahrbar“ ist.

Hinweis: Diese Seite bietet allgemeine Informationen und keine individuelle Rechts- oder Zulassungsberatung. Der Rechner bestätigt weder die technische Passung noch die rechtliche Zulässigkeit für ein bestimmtes Fahrzeug.
Modus
Aktueller Reifen (Nennmaße)
Neuer Reifen (Nennmaße)

Häufige Fragen

Was berechnet der Reifenrechner?

Er vergleicht geometrische Nennmaße: Flankenhöhe, Raddurchmesser, Abrollumfang sowie optional Felgenbreite und Einpresstiefe. Er entscheidet weder über rechtliche Zulässigkeit noch über technische Passung.

Darf ich die Abweichung als Freigabe lesen?

Nein. Der Rechner liefert keine universelle Freigabegrenze und kein Ergebnis „erlaubt“, „zulässig“ oder „passt sicher“.

Was bedeutet die theoretische Tachoabweichung?

Nur eine mathematische Geschwindigkeitsdifferenz bei gleicher Raddrehzahl und einem klar gekennzeichneten Beispielwert (z. B. 100 km/h). Keine Rechtsaussage zu Blitzer, Bußgeld oder Messverfahren.

Was berechnet der ET-Vergleich?

Nur geometrische Lageänderungen von äußerer Kante, Innenfreiraum, Mittellinie und theoretischer Spurweite. Er prüft weder Bremse, Fahrwerk, Kotflügel noch Genehmigungsdokumente.

Ersetzt der Rechner CoC oder Genehmigungsdokumente?

Nein. CoC, Zulassungsbescheinigung und das konkrete Genehmigungsdokument müssen separat geprüft werden.

Werden Daten gespeichert?

Nein. Die Berechnung läuft lokal im Browser ohne unnötige Personenangaben.

Ist das Rechtsberatung?

Nein. Allgemeine Informationen — keine individuelle Rechts- oder Zulassungsberatung.

Zuletzt geprüft: 3. August 2026

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