Oldtimer-Kfz-Steuer mit H-Kennzeichen

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Oldtimer-Kfz-Steuer mit H-Kennzeichen

Direktantwort: Für die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen gilt nach KraftStG eine eigene steuerliche Regelung. Nach § 9 Abs. 4 KraftStG beträgt die Jahressteuer für solche Kennzeichen im Übrigen 191,73 € (Krafträder 46,02 €) — Stand Gesetzeswortlaut, Abruf 05.08.2026.

Methodik & Stand: Rechtliche Angaben stützen sich auf öffentlich abrufbare Normen (FZV, StVZO, KraftStG, 35. BImSchV), Abruf 05.08.2026. Lokale Gebühren können abweichen. Keine Rechtsberatung.

Nationale Steuer vs. lokale Kosten

Die pauschale Jahressteuer ist von Zulassungs-, Kennzeichen- und Gutachtengebühren zu trennen. Letztere variieren und werden hier nicht als deutschlandweiter Einheitspreis dargestellt.

Rechner

Für die allgemeine Pkw-Steuerlogik (ohne Oldtimer-Sonderfall) nutzen Sie den bestehenden Kfz-Steuer-Rechner. Die Oldtimer-Pauschale ergibt sich aus dem Kennzeichenstatus nach KraftStG.

Hinweis: Keine Steuerberatung. Änderungen des KraftStG können Beträge anpassen — stets aktuellen Normtext und Zoll-Informationen prüfen.

Häufige Fragen

Gilt 191,73 € für jedes historische Auto?

Die genannte Pauschale bezieht sich auf Kennzeichen im Sinne von KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 9 Abs. 4 (einschließlich Oldtimer-Kennzeichen). Ob und wie sie in Ihrem Fall Anwendung findet, klärt die steuerliche Praxis / Zoll.

Was ist mit Saisonkennzeichen?

Die steuerliche Berechnung bei Saisonkennzeichen folgt den allgemeinen Entrichtungsregeln; die Kombination mit H ist zulassungsrechtlich in der FZV vorgesehen. Details fallbezogen prüfen.

Wo finde ich Zoll-Infos?

Auf den öffentlichen Seiten der Zollverwaltung zur Kraftfahrzeugsteuer.

Quellen (Auszug): FZV § 2, FZV § 10, StVZO § 23, KraftStG § 9.

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