Oldtimer · H-Kennzeichen
H-Kennzeichen: Voraussetzungen und Prüfung
Direktantwort: Ein H-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) wird auf Antrag zugeteilt, wenn ein Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt und die Oldtimer-Definition der FZV erfüllt ist — Alter ist nur ein Baustein.
Kernvoraussetzungen
- Erstzulassung / Inverkehrbringen vor mindestens 30 Jahren
- Weitestgehend Originalzustand
- Guter Erhaltungszustand
- Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts
- Gutachten nach § 23 StVZO
- Zuteilung durch die Zulassungsbehörde (FZV § 10 Abs. 1)
Saisonkennzeichen
Nach FZV § 10 Abs. 3 Satz 4 kann ein Saisonkennzeichen mit dem Kennbuchstaben H kombiniert werden. Abweichende Kurzdarstellungen auf Drittseiten ersetzen nicht den Verordnungstext.
Umweltzone
Oldtimer im Sinne der FZV mit bestimmten Kennzeichen können unter den Voraussetzungen der 35. BImSchV Anhang 3 von Kennzeichnungs-/Verbotsregelungen ausgenommen sein. Details und aktuelle Beschilderung vor Ort prüfen.
Häufige Fragen
Wer erstellt das §23-Gutachten?
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur nach der bekannt gemachten Richtlinie. ReturnCars vermittelt keine Anbieter.
Reicht eine normale HU?
Im Rahmen der §23-Begutachtung ist regelmäßig auch eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 vorgesehen, sofern nicht parallel ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.
Kann ich das Alter vorab prüfen?
Ja, unverbindlich mit dem Oldtimer-Alter-Check. Er ersetzt weder Gutachten noch Zulassung.
Quellen (Auszug): FZV § 2, FZV § 10, StVZO § 23, KraftStG § 9.
