H-Kennzeichen: Voraussetzungen und Prüfung

Oldtimer · H-Kennzeichen

H-Kennzeichen: Voraussetzungen und Prüfung

Direktantwort: Ein H-Kennzeichen (Oldtimerkennzeichen) wird auf Antrag zugeteilt, wenn ein Gutachten nach § 23 StVZO vorliegt und die Oldtimer-Definition der FZV erfüllt ist — Alter ist nur ein Baustein.

Methodik & Stand: Rechtliche Angaben stützen sich auf öffentlich abrufbare Normen (FZV, StVZO, KraftStG, 35. BImSchV), Abruf 05.08.2026. Lokale Gebühren können abweichen. Keine Rechtsberatung.

Kernvoraussetzungen

  1. Erstzulassung / Inverkehrbringen vor mindestens 30 Jahren
  2. Weitestgehend Originalzustand
  3. Guter Erhaltungszustand
  4. Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts
  5. Gutachten nach § 23 StVZO
  6. Zuteilung durch die Zulassungsbehörde (FZV § 10 Abs. 1)

Saisonkennzeichen

Nach FZV § 10 Abs. 3 Satz 4 kann ein Saisonkennzeichen mit dem Kennbuchstaben H kombiniert werden. Abweichende Kurzdarstellungen auf Drittseiten ersetzen nicht den Verordnungstext.

Umweltzone

Oldtimer im Sinne der FZV mit bestimmten Kennzeichen können unter den Voraussetzungen der 35. BImSchV Anhang 3 von Kennzeichnungs-/Verbotsregelungen ausgenommen sein. Details und aktuelle Beschilderung vor Ort prüfen.

Häufige Fragen

Wer erstellt das §23-Gutachten?

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur nach der bekannt gemachten Richtlinie. ReturnCars vermittelt keine Anbieter.

Reicht eine normale HU?

Im Rahmen der §23-Begutachtung ist regelmäßig auch eine Untersuchung im Umfang einer HU nach § 29 vorgesehen, sofern nicht parallel ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.

Kann ich das Alter vorab prüfen?

Ja, unverbindlich mit dem Oldtimer-Alter-Check. Er ersetzt weder Gutachten noch Zulassung.

Weiterführend: Alter-Check · Beantragen · Zulassung-Hub

Quellen (Auszug): FZV § 2, FZV § 10, StVZO § 23, KraftStG § 9.

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