Oldtimer · Steuer
Oldtimer-Kfz-Steuer mit H-Kennzeichen
Direktantwort: Für die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen gilt nach KraftStG eine eigene steuerliche Regelung. Nach § 9 Abs. 4 KraftStG beträgt die Jahressteuer für solche Kennzeichen im Übrigen 191,73 € (Krafträder 46,02 €) — Stand Gesetzeswortlaut, Abruf 05.08.2026.
Nationale Steuer vs. lokale Kosten
Die pauschale Jahressteuer ist von Zulassungs-, Kennzeichen- und Gutachtengebühren zu trennen. Letztere variieren und werden hier nicht als deutschlandweiter Einheitspreis dargestellt.
Rechner
Für die allgemeine Pkw-Steuerlogik (ohne Oldtimer-Sonderfall) nutzen Sie den bestehenden Kfz-Steuer-Rechner. Die Oldtimer-Pauschale ergibt sich aus dem Kennzeichenstatus nach KraftStG.
Häufige Fragen
Gilt 191,73 € für jedes historische Auto?
Die genannte Pauschale bezieht sich auf Kennzeichen im Sinne von KraftStG § 1 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 9 Abs. 4 (einschließlich Oldtimer-Kennzeichen). Ob und wie sie in Ihrem Fall Anwendung findet, klärt die steuerliche Praxis / Zoll.
Was ist mit Saisonkennzeichen?
Die steuerliche Berechnung bei Saisonkennzeichen folgt den allgemeinen Entrichtungsregeln; die Kombination mit H ist zulassungsrechtlich in der FZV vorgesehen. Details fallbezogen prüfen.
Wo finde ich Zoll-Infos?
Auf den öffentlichen Seiten der Zollverwaltung zur Kraftfahrzeugsteuer.
Quellen (Auszug): FZV § 2, FZV § 10, StVZO § 23, KraftStG § 9.
