Kurzantwort: In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) steht die Nennleistung in Feld P.2 in kW. PS ist dort nicht zwingend eingetragen — Sie können den kW-Wert mit dem kW-PS-Rechner umrechnen.
Stand: August 2026 · Quellenprüfung: KBA-Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung; FZV § 13 / Anlage 6.
Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil I?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist das im Alltag oft „Fahrzeugschein“ genannte Dokument. Ihre Ausgestaltung richtet sich nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Verbindliche Angaben entnehmen Sie immer Ihrem aktuellen Dokument.
Wo steht die Motorleistung?
Laut Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung ist Feld P.2 die Nennleistung in kW. Daneben bzw. im Zusammenhang steht Feld P.4 für die Nenndrehzahl (min⁻¹), sofern ausgewiesen.
Warum kW und nicht PS?
Die dokumentierte Nennleistung wird in Kilowatt geführt. Eine separate PS-Spalte ist dafür nicht erforderlich. Wer PS wissen möchte, rechnet aus dem kW-Wert um — siehe Formel und Beispiele.
Wie rechne ich die eingetragenen kW in PS um?
Beispiel: Steht unter P.2 der Wert 110, ergibt die metrische Umrechnung etwa 149,56 PS. Nutzen Sie dafür den Rechner, wenn Sie verschiedene Werte prüfen möchten.
kW aus dem Fahrzeugschein umrechnen →
Alte und neuere Dokumente
Seit der EU-einheitlichen Zulassungsbescheinigung sind Feldcodes wie P.2 weitgehend standardisiert. Ältere nationale Formate können anders aufgebaut sein. Bei Unsicherheit gilt der Text auf Ihrem vorliegenden Dokument — nicht eine allgemeine Annahme.
Hinweise zu Elektro- und Hybridfahrzeugen
Bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen kann die eingetragene Leistung eine besondere Definition haben (z. B. zeitbezogene Nennleistung). Bei Hybriden kann die Angabe den Hauptantrieb betreffen und von einer Hersteller-„Systemleistung“ abweichen. Details stehen im jeweiligen Dokument und in der Typgenehmigung — dieser Text ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Leistung ist nicht alles
Die Nennleistung beschreibt nicht allein Fahrverhalten, Verbrauch oder Drehmomentverlauf. Mehr dazu: Drehmoment, Nm, kW und PS.
Zulassung und Dokumente
Weitere Orientierung rund um Zulassung und Kennzeichen: Kfz-Zulassung und Kennzeichen.
Häufige Fragen
Wo steht die Leistung im Fahrzeugschein?
In der Zulassungsbescheinigung Teil I typischerweise unter Feld P.2 als Nennleistung in kW.
Stehen im Fahrzeugschein kW oder PS?
Die Nennleistung ist in kW ausgewiesen. PS muss nicht separat eingetragen sein.
Wie erkenne ich die PS-Zahl meines Autos?
Lesen Sie die kW in P.2 und rechnen Sie mit dem Faktor für metrische PS um — oder nutzen Sie den kW-PS-Rechner.
Warum stehen im Fahrzeugschein nur kW?
Weil die dokumentierte Nennleistung in Kilowatt geführt wird; PS ist keine verpflichtende Zusatzspalte.
Wie rechne ich die kW aus dem Fahrzeugschein in PS um?
PS = kW × 1,3596216173039 (metrisch). Beispiel: 100 kW ≈ 135,96 PS.
Kann die Motorleistung in anderen Fahrzeugdokumenten stehen?
Ja, etwa in Typgenehmigungs- oder Herstellerunterlagen. Maßgeblich für die Zulassungseintragung ist das aktuelle Zulassungsdokument.
Was bedeutet die eingetragene Nennleistung?
Sie bezeichnet die dokumentierte Nennleistung in kW; sie ist keine Aussage über Alltagsverbrauch oder Beschleunigung.
Wo finde ich die Leistung bei einem Elektroauto?
Ebenfalls über die Leistungseintragung im Zulassungsdokument (P.2). Die genaue Definition kann sich von Verbrennern unterscheiden — Dokument und Herstellerangabe prüfen.
