Auto abmelden bedeutet die Außerbetriebsetzung. Behördlich relevant sind insbesondere GebOSt 224.1 (15,90 €) bzw. internetbasiert 224.2 (2,10 €). Zusätzliche Kosten können je nach Situation entstehen.
Ablauf
Außerbetriebsetzung bei der zuständigen Stelle oder — falls möglich — internetbasiert. Kennzeichenplaketten und Unterlagen nach Vorgabe der Behörde.
Kosten
Behördliche Basis laut GebOSt; Schilderersatz oder Dienstleistungen nur falls von Ihnen veranlasst. Im Rechner schätzen.
Unterlagen
Häufig: Zulassungsbescheinigung Teil I, Kennzeichen bzw. Plakettennachweis, Ausweis. Die exakte Liste gibt die Zulassungsstelle vor.
Ohne Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
Nicht jeder Abmeldevorgang benötigt denselben Dokumentensatz. Fehlt ein Dokument, klären Sie Ersatz oder Verfahren bei der zuständigen Stelle — ohne pauschale Rechtszusage hier.
Abmelden mit Vollmacht
Andere Personen benötigen in der Regel eine Vollmacht und Ausweisdokumente. Online-Fälle können zusätzliche Berechtigungsprüfungen haben.
Versicherung und Kfz-Steuer
Mit der Außerbetriebsetzung enden typischerweise Zulassungsfolgen; Details zu Versicherung und Steuer richten sich nach den jeweiligen Stellen. Keine Steuerberatung.
Kennzeichen behalten
Reservierung/Wiederzulassung später kann eigenen Regeln folgen — siehe Wiederzulassung im Rechner.
Häufige Fragen
Was kostet Abmelden?
GebOSt 224.1 oder 224.2 als behördliche Basis, plus optionale Zusatzkosten.
Welche Unterlagen?
Siehe Abschnitt Unterlagen und örtliche Liste.
Ohne Brief möglich?
Fallabhängig — Behörde fragen.
Mit Vollmacht?
Oft möglich, mit korrekten Nachweisen.
Online abmelden?
Wenn Voraussetzungen passen — eigene Seite.
Versicherung danach?
Informieren Sie Versicherer/Abläufe gesondert; keine Beratung hier.
Kennzeichen behalten?
Je nach Reservierungsregeln der Stelle.
Ersetzt diese Seite die Behörde?
Nein.
Stand: August 2026
